Gemeinde Attenhofen

Gemeinde
Attenhofen

Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 6 für das Gemeindegebiet Attenhofen (verschiedene Ortsteile)

31. Okt. 2025

Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 6 für das Gemeindegebiet Attenhofen (verschiedene Ortsteile)

Mit Bescheid vom 06.10.2025, Aktenzeichen 41-6100 hat das Landratsamt Kelheim die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gemeindegebiet Attenhofen (verschiedene Ortsteile) durch Deckblatt Nr. 6 genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung wirksam.

Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung mit dem Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Änderung berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg, Poststraße 2a, Zimmer 106, 84048 Mainburg, während der allgemeinen Dienststunden (Mo.-Do. 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr, Fr. 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, zusätzlich Do. 13:30 bis 17:00 Uhr) einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 BauGB wird hingewiesen.

 

Unbeachtlich werden demnach:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneter Verfahrens- und Formvorschriften und
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieses Deckblattes schriftlich gegenüber der Gemeinde Attenhofen geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist dazulegen.

 

Hier finden Sie die Unterlagen zum Bauleitplan:

 

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