Sie sind hier: Home » Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 07 „PV-Freiflächenanlage Thonhausen“ sowie Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „PV–Freiflächenanlage Thonhausen“
Der Gemeinderat Attenhofen hat in den öffentlichen Sitzungen am 19.08.2025 und 21.04.2026 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „PV–Freiflächenanlage Thonhausen“ beschlossen. Weiter wurde beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Bereich „PV-Freiflächenanlage Thonhausen“ mit Deckblatt Nr. 07 im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
Der Planungswille und das Ziel der Gemeinde Attenhofen sind, auf Teilflächen der Grundstücke mit den Flurnummern 694, 520, 123 und 251 je Gemarkung Oberwangenbach, eine geordnete Entwicklung und Baurecht für die Errichtung einer PV–Freiflächenanlage in Verbindung mit einem Batterie Energie Speicher System (BESS) zu schaffen und dadurch den Ausbau erneuerbarer Energien nachhaltig zu unterstützen.
Vom Gemeinderat wurde am 19.05.2026 ferner beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Vorentwürfe des Bauleitpläne in der Fassung vom 19.05.2026, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung und Umweltbericht sowie dem „Generischen Brandschutzkonzept“ von TÜV Süd vom 27.08.2025/27.10.2025 wird in der Zeit
vom 01.06.2026 bis einschließlich 03.07.2026
im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage der Gemeinde Attenhofen sowie im „zentralen Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern“ https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ einsehbar.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, liegen die Unterlagen in der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg, Poststraße 2a, 84048 Mainburg (Zimmer 106), während der allgemeinen Dienststunden (Mo.–Do.: 08.00 Uhr–12.30 Uhr, Do.: 13.30 Uhr–17.00 Uhr und Fr.: 08.00 Uhr –12.00 Uhr) sowie nach Terminvereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden per E-Mail an magdalena.neuhauser@vg-mainburg.de. Bei Bedarf können sie auch schriftlich und während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 4a Abs. 5 BauGB).
260512_117_Attenhofen_Vorentwurf_FNP_Textteil
260512_117_Attenhofen_Vorentwurf_FNP_Planteil
260512_117_Attenhofen_Vorentwurf_BP_Textteil
260512_117_Attenhofen_Vorentwurf_BP_Planteil
251027_generisches_Brandschutzkonzept_BESS
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