Sie sind hier: Home » Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Bruckfeld“ in Attenhofen durch Deckblatt Nr. 01 | Bekanntmachung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Gemeinderat Attenhofen hat in der öffentlichen Sitzung am 21.01.2025 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des vorhandenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Bruckfeld“ in Attenhofen durch Deckblatt Nr. 01 beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 441, 441/5, 441/6, 441/7, 441/8, 441/9, 441/10, 441/11, 441/12, 441/13, 441/14, 441/15, 441/16, 441/17, 441/18, 441/19, 441/20, 441/21, 441/22, 441/23, 441/24, 441/25, 441/26, 441/27, jeweils mit der Gemarkung Attenhofen und befindet sich ca. 400 m südlich vom Dorfmittelpunkt von Attenhofen.
Wesentliches Ziel der Änderung des Bauleitplans ist es, nach dem Bau der Erschließungsstraßen die höhenmäßigen Festsetzungen der Gebäude im Bebauungsplan „Bruckfeld“ zu überarbeiten und für drei Parzellen eine Änderung der Nutzung vorzunehmen.
Die Änderungen basieren auf dem rechtswirksamen Bebauungsplan „Bruckfeld“ in Attenhofen i. d. F. vom 16.11.2021. Die städtebauliche Grundstruktur bleibt uneingeschränkt aufrechterhalten. Alle wesentlichen Aussagen der textlichen und planlichen Festsetzungen wie Erschließung, Grundflächenzahl (GRZ), Grünordnung und Aussagen zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung bleiben unverändert.
Folgende Änderungen werden im Deckblatt Nr. 01 eingearbeitet:
Die Änderung des Bauleitplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB wird abgesehen.
Mit Beschluss vom 21.01.2025 hat der Gemeinderat Attenhofen die Beteilung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Den Entwurf des Bauleitplans samt Entwurf der Begründung jeweils in der Fassung vom 05.05.2025 wird in der Zeit vom
19. Mai 2025 bis einschließlich 27. Juni 2025
hier auf der Internetseite der Gemeinde Attenhofen veröffentlicht.
Zusätzlich der Veröffentlichung im Internet, liegen die Planungsunterlagen in der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg, Poststraße 2a, 84048 Mainburg (Zimmer 106), während der allgemeinen Dienststunden (Mo.–Do.: 08.00 Uhr–12.30 Uhr, Do.: 13.30 Uhr–17.00 Uhr und Fr.: 08.00 Uhr –12.00 Uhr) sowie nach Terminvereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden per E-Mail an magdalena.neuhauser@vg-mainburg.de. Bei Bedarf können sie auch schriftlich und während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
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