Gemeinde Attenhofen

Gemeinde
Attenhofen

Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Lerchenweg“ in Walkertshofen

28. Jan. 2026

Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Lerchenweg“ in Walkertshofen

Der Gemeinderat Attenhofen hat in der öffentlichen Sitzung am 15.04.2025 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Lerchenweg“ in Walkertshofen beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Grundstück Fl.Nr. 156, Gemarkung Walkertshofen und und liegt südlich des Ortsteils Walkertshofen. Der Geltungsbereich ist im Flächennutzungsplan überwiegend als „WA“ gemäß § 4 BauNVO (Allgemeines Wohngebiet) dargestellt.

Ziel der vorliegenden Planung ist ein moderates Wachstum sowie die kleinflächige Schaffung neuer Bauflächen für die örtliche Bevölkerung unter dem Gesichtspunkt der Wahrung des städtebaulichen Gesamtgefüges. Zugleich wird mit dem Plan die Verkehrserschließung des gesamten Lerchenweges verbessert, wo am Ende des Weges ein Wendehammer errichtet wird.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2025 dem Entwurf des Bauleitplanes einschließlich der Begründung, jeweils in der Fassung vom 21.10.2025 zugestimmt und beschlossen, die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Lerchenweg“ in Walkertshofen wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB abgesehen.

Der Entwurf des Bauleitplans sowie der Begründung in der Fassung vom 21.10.2025 werden in der Zeit vom

06. Februar 2026 bis einschließlich 11. März 2026

auf der Internetseite der Gemeinde Attenhofen veröffentlicht.

Zusätzlich der Veröffentlichung im Internet, liegen die Planungsunterlagen in der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg, Poststraße 2a, 84048 Mainburg (Zimmer 106), während der allgemeinen Dienststunden (Mo.–Do.: 08.00 Uhr–12.30 Uhr, Do.: 13.30 Uhr–17.00 Uhr und Fr.: 08.00 Uhr –12.00 Uhr) sowie nach Terminvereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden per E-Mail an magdalena.neuhauser@vg-mainburg.de. Bei Bedarf können sie auch schriftlich und während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

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