Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Attenhofen mit Deckblatt Nr. 6 - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

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Der Gemeinderat Attenhofen hat in der öffentlichen Sitzung am 19.07.2023 gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Attenhofen mit Deckblatt Nr. 6 zu ändern.

Die Änderung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt Nr. 6 liegt innerhalb der Gemeinde Attenhofen im Bereich der Ortsteile Attenhofen, Walkertshofen, Oberwangenbach, Rachertshausen, Pötzmes, Rannertshofen, Auerkofen und Thonhausen. Die dem Geltungsbereich zugeordneten Flurstücke sind aus der Anlage 1 dieser Bekanntmachung zu entnehmen. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.

 

Der Vorentwurf des Bauleitplans in der Fassung vom 19.07.2023, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit

 

vom 15.04.2024 bis einschließlich 31.05.2024

 

im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage der Gemeinde Attenhofen, https://www.attenhofen.de/ unter der Adresse https://www.attenhofen.de/news/index.php?rubrik=1 sowie im „zentralen Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern“ https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ einsehbar. Dort ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung eingestellt.

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, liegen die Unterlagen in der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg, Poststraße 2a, 84048 Mainburg (Zimmer 106), während der allgemeinen Dienststunden (Mo.–Do.: 08.00 Uhr–12.30 Uhr, Do.: 13.30 Uhr–17.00 Uhr und Fr.: 08.00 Uhr –12.00 Uhr) sowie nach Terminvereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden per E-Mail an . Bei Bedarf können sie auch schriftlich und während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Alle weiteren Informationen und Unterlagen finden Sie unter Downloads.