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Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Mitterfeld" in Rachertshofen durch Deckblatt Nr. 1 | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der öffentlichen Auslegung

Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes
Bild zur Meldung: Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Mitterfeld" in Rachertshofen durch Deckblatt Nr. 1 | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der öffentlichen Auslegung

Der Gemeinderat Attenhofen hat in der öffentlichen Sitzung am 15.12.2022 die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Mitterfeld“ in Rachertshofen vom 12.10.2012 durch Deckblatt Nr. 1 beschlossen.

 

Die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes erfolgt dabei entsprechend den Maßgaben des § 13 BauGB und wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird entsprechend § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.

 

Das Gebiet umfasst die Fl. Nrn. 1075/0, 1075/7, 1075/6 und 1075/5 der Gemarkung Pötzmes.

 

Mit der Ausarbeitung der Planung ist das Ing.-Büro Karl Neumayr, Am Graben 8, 84048 Mainburg, beauftragt, da von diesem Büro bereits der rechtsgültige Bebauungs- und GrünordnungsplanMitterfeld“ in Rachertshofen vom 12.10.2012 ausgearbeitet wurde.

 

Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird dem Wunsch der einheimischen Bevölkerung bzw. den zukünftigen Bauherrn Rechnung getragen, die Höhenlage des Erdgeschosses der Gebäude an die best. Fahrbahn anzugleichen, um mögliche Schäden durch Starkregen zu vermeiden.

 

Der Gemeinderat Attenhofen hat in seiner Sitzung am 28.02.2023 den Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes einschließlich Begründung, jeweils in der Fassung vom 25.01.203 gebilligt.

 

 

Der Entwurf der Bauleitplanung und der Begründung liegen in der Zeit vom

 

19. Juni 2023 bis einschließlich 21. Juli 2023

 

in der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg, Poststraße 2a, 84048 Mainburg (Zimmer 106), während der allgemeinen Dienststunden (Mo.-Do. 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr, Fr. 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, zusätzlich Do. 13:30 bis 17:00 Uhr) für sowie nach Terminvereinbarung zu jedermanns Einsicht aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.attenhofen.de veröffentlicht.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

 

Alle wichtigen Informationen und Unterlagen finden Sie unter "Downloads".

Kontakt

Gemeinde Attenhofen
Poststraße 2a
84048 Mainburg

 

Tel.: 08751/8634-0

Fax: 08751/8634-49
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