Fuchswinklstraße II | Satzungsbeschluss zum Bebauungs- und Grünordnungsplan

Die Gemeinde Attenhofen hat mit Beschluss vom 29.09.2021 den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Fuchswinklstraße II“ in Walkertshofen als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan dargestellt.


Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungs- und Grünordnungsplan in Kraft.