Grundsteuerreform 2022
Während der letzten Woche wurden von den Finanzämtern die ersten Informationsschreiben zur Grundsteuerreform verschickt. Zur Ermittlung der neuen Berechnungsgrundlagen werden Sie somit aufgefordert zum Stichtag 1. Januar 2022 eine Grundsteuererklärung bei Ihrem Finanzamt einzureichen. Die Erklärungen können ab dem 1. Juli 2022 elektronisch unter www.elster.de eingereicht werden, oder falls eine elektronische Abgabe für Sie nicht möglich ist, ist auch die Einreichung auf Papier möglich. Die Formulare finden Sie bereits online unter www.grundsteuer.bayern.de bzw. ab 1. Juli 2022 sind die Vordrucke auch in papierform bei den bayerischen Finanzämtern sowie den Städte- und Gemeindeverwaltungen erhältlich.
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