Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Attenhofen mit Deckblatt Nr. 6 | Bekanntmachung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Attenhofen mit Deckblatt Nr. 6 | Bekanntmachung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Attenhofen mit Deckblatt Nr. 6 | Bekanntmachung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Attenhofen hat in der öffentlichen Sitzung am 19.07.2023 gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Attenhofen mit Deckblatt Nr. 6 zu ändern.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt Nr. 6 liegt innerhalb der Gemeinde Attenhofen im Bereich der Ortsteile Attenhofen, Walkertshofen, Oberwangenbach, Rachertshausen, Pötzmes, Rannertshofen, Auerkofen und Thonhausen. Die dem Geltungsbereich zugeordneten Flurstücke sind aus der Anlage 1 dieser Bekanntmachung zu entnehmen. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.

 

Die Bereiche der Ortsteile Rannertshofen, Auerkofen und Thonhausen, die im Flächennutzungsplan derzeit als Splittersiedlung im Außenbereich dargestellt sind, entsprechen nicht mehr der aktuellen und angestrebten Nutzung. Durch die Änderung in ein Dorfgebiet soll die Möglichkeit einer geregelten Ortsentwicklung geschaffen werden. Auch die Ortsteile Attenhofen, Walkertshofen, Oberwangenbach, Rachertshausen und Pötzmes entsprechen zum Teil nicht mehr der im Flächennutzungsplan dargestellten Nutzung. Zudem sollen die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan dargestellten Nutzungen an die aktuellen Flurstücksgrenzen und die bestehende Bebauung angepasst werden. Des Weiteren sollen Entwicklungspotentiale für Gewerbeflächen und Bauparzellen geschaffen werden.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 15.04.2024 bis einschließlich 31.05.2024 durchgeführt. Der Gemeinderat hat am 26.11.2024 den Entwurf des Bauleitplans in der Fassung vom 26.11.2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Der Entwurf des Bauleitplans in der Fassung vom 26.11.2024, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde Attenhofen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, werden in der Zeit

 

vom 24. März 2025 bis einschließlich 02. Mai 2025

 

im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage der Gemeinde Attenhofen, https://www.attenhofen.de/ unter der Adresse https://www.attenhofen.de/news/index.php?rubrik=1 sowie im „zentralen Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern“ https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ einsehbar. Dort ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung eingestellt.

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, liegen die Unterlagen in der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg, Poststraße 2a, 84048 Mainburg (Zimmer 106), während der allgemeinen Dienststunden (Mo.–Do.: 08.00 Uhr–12.30 Uhr, Do.: 13.30 Uhr–17.00 Uhr und Fr.: 08.00 Uhr –12.00 Uhr) sowie nach Terminvereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden per E-Mail an . Bei Bedarf können sie auch schriftlich und während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Kontakt

Gemeinde Attenhofen
Poststraße 2a
84048 Mainburg

 

Tel.: 08751/8634-0

Fax: 08751/8634-49
Mail:  

Öffnungszeiten

  Vormittag Nachmittag
Mo: 08:00 bis 12:30 Uhr nach Vereinbarung
Di: 08:00 bis 12:30 Uhr nach Vereinbarung
Mi: 08:00 bis 12:30 Uhr geschlossen
Do: 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 17:00 Uhr
Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr geschlossen

mehr