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Neue Abfallgebühren im Landkreis Kelheim ab 2027 offiziell beschlossen – Einführung kleinerer Restmüllbehältergrößen

Veröffentlicht: 20.10.2026
Veröffentlicht von: Gemeinde Attenhofen

In der gestrigen öffentlichen Sitzung des Kreistages wurden dem Gremium seitens der Kommunalen Abfallwirtschaft die Abfallgebühren- und die Abfallwirtschaftssatzung, welche ab dem 01.01.2027 in Kraft treten sollen, zur Abstimmung vorgelegt. Die beiden Satzungen wurden jeweils mehrheitlich verabschiedet.

 

Gleichzeitig werden zum 01.01.2027 kleinere Restmüllbehältergrößen mit 40- und 60l-Volumen eingeführt. Die Größe der am Grundstück vorzuhaltenden Restmülltonne richtet sich nach dem sogenannten Restmüllmindestbehältervolumen. Demnach sind für jede auf dem Grundstück mit Haupt- und Nebenwohnsitz gemeldete Person 8 Liter Restmüllvolumen pro Woche vorzuhalten. Somit ist bei einer 14-tägigen Abfuhrhäufigkeit ein 40l-Behälter für bis zu 2 Personen und ein 60l-Behälter für bis zu 3 Personen zulässig. Ab einem 4-Personen-Haushalt ist auf eine 80l-Tonne oder größer zurückzugreifen.

 

Ab dem 01.01.2027 ergeben sich folgende neue monatliche Abfallgebühren für das Holsystem:

fahrbare Restmülltonne mit 40 l Füllraum                                                 7,20 €

(inklusive 1 Papiertonne u. 1 Biotonne im Preis enthalten)

bei Eigenkompostierung, ohne Biotonne                                                      6,48 €

 

fahrbare Restmülltonne mit 60 l Füllraum                                                 10,80 €

(inklusive 1 Papiertonne u. 1 Biotonne im Preis enthalten)

bei Eigenkompostierung, ohne Biotonne                                                       9,72 €

 

fahrbare Restmülltonne mit 80 l Füllraum                                                 14,40 €

(inklusive 1 Papiertonne u. 1 Biotonne im Preis enthalten)

bei Eigenkompostierung, ohne Biotonne                                                      12,96 €

 

fahrbare Restmülltonne mit 120 l Füllraum                                               21,60 €

(inklusive 1 Papiertonne u. 1 Biotonne im Preis enthalten)

bei Eigenkompostierung, ohne Biotonne                                                      19,44 €

 

fahrbare Restmülltonne mit 240 l Füllraum                                               43,20 €

(inklusive bis zu 2 Papiertonnen u. bis zu 2 Biotonnen 

im Preis enthalten)

bei Eigenkompostierung, ohne Biotonne(n)                                                  38,88 €

 

fahrbarer Restmüll-Großbehälter mit 1100 l Füllraum                           198,00 €

(inklusive 1 Papiergroßbehälter 1100 l und bis zu 9 Biotonnen im Preis enthalten)

bei Eigenkompostierung, ohne Biotonne(n)                                               178,20 €

 

Auch können weiterhin zusätzliche Papier- und Biomüllgefäße beantragt und genutzt werden. Hierfür beträgt die monatliche Gebühr ab Januar bei einer 240l-Papiertonne 0,93 €, bei einem 1.100l-Papiercontainer 4,27 € und bei einer 120l-Biotonne 8,65 €. Die zusätzlich zur Tonne verwendbaren Restmüllsäcke sind ab dem kommenden Jahr für 4,49 € zu erwerben.

 

Für jede Zustellung, Um-/Austausch oder Abholung wird unabhängig von der Anzahl der betroffenen Behälter eine Gebühr von 25 € erhoben.

 

 

Änderung der Gebühren auf den Wertstoffhöfen und -zentren

 

Zum Jahreswechsel ändern sich auch die Annahmegebühren auf den Wertstoffhöfen und -zentren im Landkreis Kelheim wie folgt: Ein halber Kubikmeter Sperrmüll, verpackungsfremder Kunststoff sowie Altholz kosten 10 €. Für einen Altreifen mit Felge werden 5 € und für einen ohne Felge 2,50 € fällig. Die Gebühr für jeweils einen halben Kubikmeter Erdaushub liegt bei 20 €, Gipsbaustoffe und Restbauschutt bei 47 € sowie Recyclingbauschutt bei 27 €.

 

Erweiterte Annahmemöglichkeiten für Altholzklasse IV auf den Wertstoffhöfen und –zentren

 

Ab 2027 wird auf allen Wertstoffzentren sowie in den Wertstoffhöfen Painten und Wildenberg neben den Altholzklassen I bis III auch die Klasse IV in separaten Containern gesammelt. Hierbei handelt sich um mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz (z. B. Fensterstöcke, Jägerzäune, Dachstühle), druckimprägniertes Holz (Gartenmöbel, Hopfenstangen, Eisenbahnschwellen) sowie Brandholz.

 

Eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit der Kommunalen Abfallwirtschaft

 

Die Kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises Kelheim ist ab dem 20. Oktober bis auf Weiteres nur eingeschränkt telefonisch erreichbar, um offene Anträge zügig und ohne weitere Unterbrechungen abarbeiten zu können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind montags, dienstags und donnerstags von 10 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 16 Uhr für Sie telefonisch erreichbar.

 

Den Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, Ihr Anliegen wie beispielsweise Tonnenummeldung, Eigentümerwechsel, Namensänderungen, Änderung der Bankverbindung, u.v.m. über den Online-Service unter www.landkreis-kelheim.de/tonne oder per E-Mail an abfallwirtschaft@landkreis-kelheim.de mitzuteilen, sodass dieses schnellstmöglich bearbeitet werden kann. Die Antragstellung hat schriftlich zu erfolgen.

 

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: 

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