Gemeinde Attenhofen

Gemeinde
Attenhofen

Wasserrecht; Einleiten von Mischwasser in den Stixengraben, den Auerkofener Graben und den Wangenbacher Bach durch die Gemeinde Attenhofen

15. Sep. 2025

Wasserrecht; Einleiten von Mischwasser in den Stixengraben, den Auerkofener Graben und den Wangenbacher Bach durch die Gemeinde Attenhofen

Die Gemeinde Attenhofen beantragt als Betreiberin der kommunalen Abwasseranlage mit den mit Schreiben vom 09.11.2022 vorgelegten Antragsunterlagen vom 27.10.2022, ergänzt mit Schreiben vom 24.01.2023, den mit Schreiben vom 08.03.2023 übermittelten Unterlagen sowie dem Plan vom 08.07.2024, die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß den §§ 10, 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Benutzung des Stixengrabens, des Auerkofener Grabens und des Wangenbacher Baches (Vorfluter) durch das Einleiten von Mischwasser über Entlastungsbauwerke.

 

Bekanntmachung 2025.09.09 GEP Attenhofen

Planung GEP Mischwasser Attenhofen

Attenhofen Lageplan Änderung

Änderung Grundstücks- und Bauwerksverzeichnis

Änderung Zusammenstellung der Einleitungen

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: